Die Prüfungsinhalte umfassen in allen Stufen die drei
Abteilungen Fährtenarbeit (A), Unterordnung (B) und
Schutzdienst (C); Zugelassen sind Hunde aller Rassen, sowie
Mischlinge, deren Konstitution die Ausführung der Anforderungen
der Prüfungsordnung zulässt.
Zum Bestehen der Prüfung müssen in jeder Sparte mindestens
70 Prozent der Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl
liegt bei 300.
Die Bewertungen sind in Anlehnung an Schulnoten
folgendermaßen gestaffelt:
vorzüglich: ≥ 286 Punkte;
sehr gut: ≥ 270;
gut: ≥ 240 Punkte;
befriedigend: ≥ 210 Punkte;
mangelhaft: < 210 Punkte.
Nach bestandener Prüfung erhält der Hundeführer das Ausbildungskennzeichen (AK); nach Absolvieren der Schutzhundeprüfung erster Stufe (IGP 1) kann die nächsthöhere Stufe mit erhöhten Anforderungen angestrebt werden.
Folgende IGP-Prüfungen gibt es:
IGP 1: z. B. Eigenfährte 300 Meter, Freifolge, Sitz, Platz,
Bringen, Voraus, Revieren (2 Verstecke) u. a.
IGP 2: z. B. Fremdfährte 400 Meter, Freifolge, Sitz, Platz,
Steh, Revieren (4 Verstecke), Rückentransport u. a.
IGP 3: z. B. Fremdfährte 600 Meter, Freifolge, Sitz, Platz,
Steh, Revieren (6 Verstecke), Rückentransport u. a.
Voraussetzungen: Grundvoraussetzung für die Ablegung einer
IGP-Prüfung ist eine bestandene Begleithundprüfung mit
Verkehrsteil (BH/VT).
Neben den körperlichen Eigenschaften gibt es auch ein
Mindestalter für die Ablegung der unterschiedlichen
Prüfungsstufen:
BH/VT: 15 Monate
IGP 1: 18 Monate
IGP 2: 19 Monate
IGP 3: 20 Monate